Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist dazu berechtigt, auf das Unterlassen des Auslegens von Tierfutter im Gemeinschaftsgarten zum Zwecke des Anlockens von Wildkatzen zu klagen.
Im vorliegenden Fall legte eine Eigentümerin auf ihrer Terrasse und im Gemeinschaftsgarten Katzenfutter aus, um Wildkatzen anzulocken und ihnen dann eine ärztliche Untersuchung zu ermöglichen.
Im vorliegenden Fall legte eine Eigentümerin auf ihrer Terrasse und im Gemeinschaftsgarten Katzenfutter aus, um Wildkatzen anzulocken und ihnen dann eine ärztliche Untersuchung zu ermöglichen.
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AG Bottrop, 10.01.2013 - Az: 20 C 55/12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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