Die Haltung von sieben Katzen, einem Schäferhund und zwei Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung ist vertragswidrig. Darüber hinaus kann der Vermieter in einem solchen Fall eine Neutapezierung sowie Reinigung der Holzdecke verlangen, weil es in der Wohnung nach tierischen Ausdünstungen roch.
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LG Mainz, 26.02.2002 - Az: 6 S 28/01
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