Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.268 Anfragen

Dauerkarten nicht versteigern!

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall regelten die AGB des 1. FSV Mainz 05, daß der Weiterverkauf von Dauerkarten im Internet ausdrücklich untersagt sei. Daher wurde der Kläger vom Bezug von Dauerkarten ausgeschlossen, nachdem dieser mehrere im Internet versteigert hatte. Der Kläger hielt die Klausel für unwirksam.
Das Gericht konnte keine von den AGB ausgehende unangemessene Benachteiligung des Erwerbers feststellen und hatte auch ansonsten keine Bedenken gegen die AGB. Das Gericht räumte dem Interesse des Vereins, aus Sicherheitsgründen den Verkauf von Dauerkarten zu kontrollieren, absoluten Vorrang vor den finanziellen Interessen des Käufers ein.


LG Mainz, 20.06.2007 - Az: 3 S 220/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.271 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln