Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.907 Anfragen

Dauerkarten nicht versteigern!

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall regelten die AGB des 1. FSV Mainz 05, daß der Weiterverkauf von Dauerkarten im Internet ausdrücklich untersagt sei. Daher wurde der Kläger vom Bezug von Dauerkarten ausgeschlossen, nachdem dieser mehrere im Internet versteigert hatte. Der Kläger hielt die Klausel für unwirksam.
Das Gericht konnte keine von den AGB ausgehende unangemessene Benachteiligung des Erwerbers feststellen und hatte auch ansonsten keine Bedenken gegen die AGB. Das Gericht räumte dem Interesse des Vereins, aus Sicherheitsgründen den Verkauf von Dauerkarten zu kontrollieren, absoluten Vorrang vor den finanziellen Interessen des Käufers ein.


LG Mainz, 20.06.2007 - Az: 3 S 220/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.907 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Toller Anwalt mit direkten Lösungen ohne Umwege.
Vielen Dank für die zusammenarbeit.

Verifizierter Mandant