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Hunde- und Katzenhaltung kann per WEG-Beschluss verboten werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die WEG kann bei einstimmigen Beschluss die Haltung von Katzen und Hunden verbieten. Doch auch wenn der Beschluss nicht einstimmig ist, wird dieser bestandskräftig, wenn keine rechtzeitige Anfechtung erfolgt.
Konkret ging es um den folgenden Beschluss:

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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