Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seinem Mieter bei Vertragsschluss mitgeteilt, dass gegen die von der Mieterin ausdrücklich mitgeteilte Hundehaltung keine Einwendungen bestehen. Die Mieterin ließ Ihren Mischlingshund dann später regelmäßig in den gemeinschaftlich genutzten Garten, wo dieser
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AG Steinfurt, 10.03.2009 - Az: 4 C 171/08
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