Bellen - beginnend früh am Morgen und fortdauernd bis zum Teil in diespäte Nacht hinein - durch bis zu 12 Hunde auf einem Grundstück stellt eine erheblich Störung dar und überschreitet die Grenze dessen, was ein Nachbar hinzunehmen hat.
OLG Nürnberg - Az: 8 U 99/91
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...