Bellen - beginnend früh am Morgen und fortdauernd bis zum Teil in diespäte Nacht hinein - durch bis zu 12 Hunde auf einem Grundstück stellt eine erheblich Störung dar und überschreitet die Grenze dessen, was ein Nachbar hinzunehmen hat.
OLG Nürnberg - Az: 8 U 99/91
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