Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.860 Anfragen

Vertragsimmanentes Hundehaltungsverbot

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses ist vom vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung auch dann nicht erfasst, wenn ein ausdrückliches mietvertragliches Tierhaltungsverbot nicht existiert.

Der Mieter muss auch in diesem Fall die Erlaubnis des Vermieters zur Haltung eines Hundes - im zur Entscheidung stehenden Fall eines American Pit Bull - einholen (sog. vertragsimmanenter Erlaubnisvorbehalt).

Die Erteilung der Erlaubnis liegt regelmäßig im freien Ermessen des Vermieters. Lediglich die rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Erlaubnis ist nicht möglich.

Für eine Abwägung der Interessen des Vermieters an der Unterlassung der Hundehaltung mit den Interessen des Mieters an der Hundehaltung ist grundsätzlich kein Raum.


LG Karlsruhe, 04.02.2002 - Az: 5 S 121/01

ECLI:DE:LGKARLS:2002:0204.5S121.01.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant