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Hotelkosten sind bei Baumangel zu ersetzen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist zur Behebung eines Baumangels ein Auszug aus dem Eigenheim notwendig, so kann die Baufirma zum Ersatz der Hotelkosten herangezogen werden. Dies gilt nach Ansicht des BGH auch dann, wenn der Eigentümer die Hotelunterbringung nicht
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