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Hotelkosten sind bei Baumangel zu ersetzen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist zur Behebung eines Baumangels ein Auszug aus dem Eigenheim notwendig, so kann die Baufirma zum Ersatz der Hotelkosten herangezogen werden.
Dies gilt nach Ansicht des BGH auch dann, wenn der Eigentümer die Hotelunterbringung nicht

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BGH - Az: VII ZR 251/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut