- Mietrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.708 Anfragen
Leerstandskosten - Gewerbemieter muss zahlen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenEin Vermieter kann von Geschäftsraummietern eine Änderung des Maßstabs der Nebenkostenumlage verlangen, wenn Leerstandskosten für ihn eine große Belastung darstellen.
Konkret ging es um einen Fall, in dem mietvertraglich vereinbart wurde, dass die Nebenkosten (ausgenommen Heizkosten) nach Flächen abgerechnet werden. Zu dem Objekt in dem u.a. ein Reha-Zentrum betrieben wurde gehörte auch eine nicht vermietete Tennishalle. Diese Halle hatte einen Anteil von 47% der Abrechnungsfläche. Als der Mietvertrag mit dem Reha-Zentrum geschlossen wurde, war die Tennishalle noch vermietet.
Als die Halle dann leerstand, verlangte der Vermieter vom Mieter des Reha-Zentrums eine Änderung des Abrechnungsmaßstabs. Der Mieter sollte nun die Leerstandskosten, insbesondere Nebenkosten der Tennishalle ebenfalls tragen. Der Mieter wollte diese Nebenkosten nicht begleichen. Vor dem OLG Düsseldorf verlor der Mieter dann jedoch - aufgrund des 47%igen Anteils der Tennishalle an der gesamten Abrechnungsfläche war der bisherige Abrechnungsschlüssel für den Vermieter unzumutbar geworden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.708 Beratungsanfragen
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg