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Terrorversicherung kann auf gewerbliche Mieter umgelegt werden
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist aufgrund der Art und Lage eines Gewerbeobjektes die Annahme einer gewissen Grundgefährdung für einen Terroranschlag objektiv gerechtfertigt, so können die Versicherungsprämien auf die gewerblichen Mieter umgelegt werden.
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