Wird gegen einen mietvertraglichen Konkurrenzschutz verstoßen, so ist es hinsichtlich der Frage, ob ein Mangel vorliegt, unerheblich, ob der Verstoß zu nachweisbaren
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KG, 25.01.2007 - Az: 8 U 140/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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