Sofern bereits bei Abschluss des Mietverhältnisses die Absicht des Vermieters besteht, in Kürze mit der Lebensgefährtin die Wohnung zu beziehen, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass in absehbarer Zeit mit einer Eigenbedarfskündigung zu rechnen ist.
Unterlässt der Vermieter dies und kündigt bereits drei Monate nach Mietbeginn das Mietverhältnis, so ist die Kündigung unwirksam.
Unterlässt der Vermieter dies und kündigt bereits drei Monate nach Mietbeginn das Mietverhältnis, so ist die Kündigung unwirksam.
BGH, 06.07.2010 - Az: VIII ZR 180/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


