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Auf absehbare Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter hinweisen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Sofern bereits bei Abschluss des Mietverhältnisses die Absicht des Vermieters besteht, in Kürze mit der Lebensgefährtin die Wohnung zu beziehen, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass in absehbarer Zeit mit einer Eigenbedarfskündigung zu rechnen ist.

Unterlässt der Vermieter dies und kündigt bereits drei Monate nach Mietbeginn das Mietverhältnis, so ist die Kündigung unwirksam.


BGH, 06.07.2010 - Az: VIII ZR 180/09

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Andrea Leibfritz , Burladingen