Auf absehbare Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter hinweisen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern bereits bei Abschluss des Mietverhältnisses die Absicht des Vermieters besteht, in Kürze mit der Lebensgefährtin die Wohnung zu beziehen, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass in absehbarer Zeit mit einer Eigenbedarfskündigung zu rechnen ist.
Unterlässt der Vermieter dies und kündigt bereits drei Monate nach Mietbeginn das Mietverhältnis, so ist die Kündigung unwirksam.
BGH, 06.07.2010 - Az: VIII ZR 180/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.