Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.781 Anfragen

Auf absehbare Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter hinweisen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Sofern bereits bei Abschluss des Mietverhältnisses die Absicht des Vermieters besteht, in Kürze mit der Lebensgefährtin die Wohnung zu beziehen, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass in absehbarer Zeit mit einer Eigenbedarfskündigung zu rechnen ist.

Unterlässt der Vermieter dies und kündigt bereits drei Monate nach Mietbeginn das Mietverhältnis, so ist die Kündigung unwirksam.


BGH, 06.07.2010 - Az: VIII ZR 180/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.781 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern