Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.513 Anfragen

Eigenbedarf für KG oder OHG?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Spricht eine KG (Kommanditgesellschaft) oder OHG (Offene Handelsgesellschaft) eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs aus, so ist diese ungültig.

Eine KG oder OHG kann weder für sich noch für ihre Gesellschafter Wohnraum an einem in ihrem Eigentum stehenden Objekt geltend machen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach wohl herrschender Auffassung (vgl.: BGH, 27.06.2007 - Az: VIII ZR 271/06) wird zwar ein zur Kündigung eines Mietvertrages berechtigender Eigenbedarf eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts dieser Gesellschaft zugerechnet.

Grund hierfür ist, dass zwischen dieser und einer nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen (einfachen) Vermietermehrheit kein nennenswerter, eine Ungleichbehandlung rechtfertigender Unterschied besteht; oft hängt es nämlich nur vom Zufall ab, ob eine Personenmehrheit - etwa ein Ehepaar - dem Mieter eine Wohnung als Gemeinschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermietet.

Es ist aber nicht ersichtlich, weshalb diese Personenmehrheit nur als Gemeinschaft, nicht aber als Gesellschaft bürgerlichen Rechts berechtigt sein soll, sich auf einen eigenen Wohnbedarf eines ihrer Mitglieder zu berufen.

Diese eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigenden Überlegungen treffen hingegen nicht zu auf eine Personenhandelsgesellschaft wie die offene Handelsgesellschaft oder - wie im vorliegenden Fall - die Kommanditgesellschaft.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Hamburg, 07.08.2009 - Az: 311 S 128/08

ECLI:DE:LGHH:2009:0807.311S128.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant