Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.803 Anfragen

Eigenbedarf für KG oder OHG?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Spricht eine KG (Kommanditgesellschaft) oder OHG (Offene Handelsgesellschaft) eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs aus, so ist diese ungültig.

Eine KG oder OHG kann weder für sich noch für ihre Gesellschafter Wohnraum an einem in ihrem Eigentum stehenden Objekt geltend machen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach wohl herrschender Auffassung (vgl.: BGH, 27.06.2007 - Az: VIII ZR 271/06) wird zwar ein zur Kündigung eines Mietvertrages berechtigender Eigenbedarf eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts dieser Gesellschaft zugerechnet.

Grund hierfür ist, dass zwischen dieser und einer nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen (einfachen) Vermietermehrheit kein nennenswerter, eine Ungleichbehandlung rechtfertigender Unterschied besteht; oft hängt es nämlich nur vom Zufall ab, ob eine Personenmehrheit - etwa ein Ehepaar - dem Mieter eine Wohnung als Gemeinschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermietet.

Es ist aber nicht ersichtlich, weshalb diese Personenmehrheit nur als Gemeinschaft, nicht aber als Gesellschaft bürgerlichen Rechts berechtigt sein soll, sich auf einen eigenen Wohnbedarf eines ihrer Mitglieder zu berufen.

Diese eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigenden Überlegungen treffen hingegen nicht zu auf eine Personenhandelsgesellschaft wie die offene Handelsgesellschaft oder - wie im vorliegenden Fall - die Kommanditgesellschaft.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Hamburg, 07.08.2009 - Az: 311 S 128/08

ECLI:DE:LGHH:2009:0807.311S128.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant