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Wohnungsrückgabe ohne vollständige Räumung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte der Mieter bei Auszug aus der Mietwohnung eine Lampe, einen Stuhl, Regalbretter, Taschen mit Wäsche und eine Waschmaschine in der Wohnung zurückgelassen.

Dennoch lag eine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe vor, da diese Gegenstände unverzüglich und ohne großen Aufwand entfernt werden können.

Das mit den zurückgelassenen Gegenständen ein Besitzwillen an der Wohnung ausgedrückt werden sollte, war ebenfalls nicht ersichtlich.


AG Köln, 24.04.1995 - Az: 207 C 587/94


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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