Übermäßig viele Dübellöcher - Anspruch auf Schadenersatz!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Muss ein Vermieter übermäßig viele Dübellöcher übermalen, so hat er Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Farbkosten. Konkret ging es vorliegend um 10-15 Dübellöcher in der Küche und 50-60 in einem anderen Zimmer. Die Mieter unterließen es, die angebrachten Dübellöcher zu verschließen. Dies ist eine Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückgabe, wenn die Anzahl der Dübellöcher nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. In der Küche konnte das Gericht keine solche Verletzung erkennen, die Anzahl von 10-15 ist zur Anbringung von Hängeschränken und Arbeitsplatten üblich. Die hohe Zahl von 50-60 Löcher im anderen Zimmer war jedoch übermäßig.
AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.08.2012 - Az: 11 C 329/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.