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Übermäßig viele Dübellöcher - Anspruch auf Schadenersatz!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Muss ein Vermieter übermäßig viele Dübellöcher übermalen, so hat er Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Farbkosten. Konkret ging es vorliegend um 10-15 Dübellöcher in der Küche und 50-60 in einem anderen Zimmer. Die Mieter unterließen es, die angebrachten Dübellöcher zu verschließen. Dies ist eine Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückgabe, wenn die Anzahl der Dübellöcher nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. In der Küche konnte das Gericht keine solche Verletzung erkennen, die Anzahl von 10-15 ist zur Anbringung von Hängeschränken und Arbeitsplatten üblich. Die hohe Zahl von 50-60 Löcher im anderen Zimmer war jedoch übermäßig.


AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.08.2012 - Az: 11 C 329/11

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