Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.775 Anfragen

Annahmeverzug bei Schlüsselrückgabe?

Mietrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein annahmefähiges und deshalb auch annahmepflichtiges Rückgabeangebot liegt dann vor, wenn der Mieter dem Vermieter die tatsächliche Gewalt über die Mietsache im Sinne des § 854 Abs. 1 BGB anbietet und einräumt. Bei Räumen geschieht das regelmäßig dadurch, dass der Mieter sie (vollständig) räumt und dem Vermieter die Schlüssel anbietet. Ein Vermieter, der ein solches Angebot zurückweist (etwa mit der Begründung, die Räume seien in einem schlechten Erhaltungszustand oder fällige Schönheitsreparaturen noch nicht erledigt), kommt in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Mieter die Räume nicht (mehr) vorenthält und eine Nutzungsentschädigung nicht (mehr) schuldet.

Umgekehrt bedeuten diese Grundsätze, dass ein Mieter, der zwar die Schlüssel übergibt, aber nicht (vollständig) räumt, den Rückgabeanspruch des Vermieters nicht erfüllt. Ein Vermieter, der die Rücknahme nicht geräumter Mietflächen ablehnt, gerät deshalb auch nicht in Annahmeverzug. Bis zur (vollständigen) Räumung bleibt dem Vermieter die Mietsache vorenthalten und der Mieter zur Zahlung der Nutzungsentschädigung verpflichtet.

Im Einzelfall kann die Zurückweisung eines Rückgabeabgebots treuwidrig im Sinne des § 242 BGB sein, wenn der Mieter nur einzelne Gegenstände zurücklässt, die die Besitzausübung des Vermieters nur unwesentlich beeinträchtigen. Ob das zutrifft, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Es ist vor diesem Hintergrund nicht widersprüchlich, wenn der Vermieter dem Nachmieter die Schlüssel für die Renovierung überlässt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - Az: I-24 U 157/04

ECLI:DE:OLGD:2004:1129.I24U157.04.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld