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Wohnung muss bei Auszug komplett geräumt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter müssen ihre Wohnung beim Auszug komplett ausräumen und von ihnen während der Mietzeit eingebrachte Einbauten entfernen. Hierunter fallen auch Einbauküchen oder Teppichböden. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, ist der Vermieter zur Entfernung der Einbauten auf Kosten des Mieters berechtigt.


OLG Frankfurt, 15.02.2001 - Az: 1 U 190/99

ECLI:DE:OLGHE:2001:0215.1U190.99.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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