Mieter müssen ihre Wohnung beim Auszug komplett ausräumen und von ihnen während der Mietzeit eingebrachte Einbauten entfernen. Hierunter fallen auch Einbauküchen oder Teppichböden. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, ist der Vermieter zur Entfernung der Einbauten auf Kosten des Mieters berechtigt.
OLG Frankfurt, 15.02.2001 - Az: 1 U 190/99
ECLI:DE:OLGHE:2001:0215.1U190.99.0A
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