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Wohnungsabnahme „in Ordnung“ - Verzicht auf weitere Ansprüche?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Besichtigt der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung eingehend und verlangt lediglich die Beseitigung von kleineren Mängeln, während er im übrigen die Wohnung als „in Ordnung“ bezeichnet, liegt darin ein Verzicht auf weitere Ansprüche.


LG Berlin, 07.05.1999 - Az: 63 S 446/98

Quelle: Grundeigentum 16/99, S. 1053


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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