Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.287 Anfragen

Ist Eigenbedarf auch bei Härte für den Mieter möglich?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Selbst wenn die Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) für einen Mieter ggf. eine gewisse „Härte“ im Sinne des § 574 BGB darstellen kann, so kann doch insbesondere bei einer „Härte“ auf Seiten des Vermieters ein Überwiegen der Interessen des Vermieters vorliegen, welches die Kündigung des Mietvertrages rechtfertigt.


AG Brandenburg, 27.03.2025 - Az: 30 C 99/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant