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Kontrollpflicht nach Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Anlieger?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Soweit nach der Rechtsprechung bei feststehender Verletzung der Räum- und Streupflicht zugunsten des Verunfallten ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass es ohne die Pflichtverletzung nicht zu einem Unfall gekommen wäre, gilt dies nur für die Verletzung der den Anliegern übertragenen Räum- und Streupflicht, nicht aber für die bei dem Verkehrssicherungspflichtigen verbliebenen Kontrollpflicht. Denn hierfür fehlt es an der für die Anwendung des Anscheinsbeweises erforderlichen Typizität des Lebenssachverhaltes.

Angesichts des Umstandes, dass das Nichteinhalten der Streupflicht auf einer Vielzahl von Ursachen beruhen kann, die nicht durch rein präventiv wirkende Kontrollen beeinflusst werden können, lässt sich nach der Lebenserfahrung nicht mit hinreichender, den Anscheinsbeweis rechtfertigender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass eine Einhaltung der Kontrollpflicht dazu geführt hätte, dass der in Rede stehende Gehweg am Unfalltag zum Unfallzeitpunkt bereits geräumt und gestreut gewesen wäre.

Zu verlangen ist vom Verkehrssicherungspflichtigen allein eine regelmäßige stichprobenartige Überwachung der übertragenen Winterdienstpflicht im Stadtgebiet. Zu einer konkreten Kontrolle wäre der Verkehrssicherungspflichtige nur dann verpflichtet, wenn hierfür ein konkreter Anlass besteht, etwa wenn durch in den Vortragen durchgeführte Kontrollfahrten und/oder durch Hinweise Dritter davon Kenntnis davon erlangt wurde, dass die Anlieger einer bestimmten Straße ihrer Winterdienstpflicht nicht nachkommen.


OLG Hamm, 21.04.2021 - Az: 11 U 102/20

ECLI:DE:OLGHAM:2021:0421.11U102.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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