Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.082 Anfragen

Ordentliche Kündigung wegen Mietrückstand bleibt trotz Schonfristzahlung wirksam

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zahlt ein Mieter die Miete für bestimmte Monate nicht und spricht der Vermieter daraufhin eine ordentliche Kündigung aus, bleibt diese Kündigung auch dann wirksam, wenn der Mieter den Rückstand anschließend innerhalb der Schonfrist nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ausgleicht. Denn die gesetzliche Heilungswirkung durch Schonfristzahlung gilt ausschließlich für fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB - nicht jedoch für ordentliche Kündigungen nach § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Eine analoge Anwendung der Schonfristregelung auf ordentliche Kündigungen scheidet aus.


BGH, 23.07.2025 - Az: VIII ZR 287/23

ECLI:DE:BGH:2025:230725UVIIIZR287.23.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Bearbeitung meiner Anfrage erfolgte umgehend und das Ergebnis übertraf meine Erwartungen. Mein persönlicher Dank geht an Herrn Voß.
Verifizierter Mandant
die Beratung war excellent schnell, umfassend und hat mein Problem voll erfasst.
Franzmann Egon, München