Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.315 Anfragen

Kostenverteilung für eine Ladestation in einer WEG

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Kosten einer privilegierten baulichen Veränderung (hier Installation eines Lastmanagements und Wallboxen) haben grundsätzlich die Wohnungseigentümer zu tragen, die dieses verlangen, wobei bei mehreren Eigentümern, die die Gestattung erhalten haben, diese Kosten unter ihnen (entsprechend) § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG umzulegen bzw. von Ihnen nach diesem Schlüssel zu tragen sind. So heißt es denn auch in der Gesetzesbegründung zu § 21 Abs. 1 des Gesetzentwurfes, dass der Entwurf keine ausdrückliche Regelung für den Fall vorsieht, dass eine bauliche Veränderung mehreren Wohnungseigentümern gestattet worden ist oder diese gemeinschaftlich eine bauliche Veränderung verlangt haben. Denn es sei selbstverständlich, dass auch in diesem Fall das Verhältnis der Miteigentumsanteile für die Verteilung der Kosten und Nutzungen maßgeblich ist. Für den Fall der nachträglichen Gestattung ergäbe sich dies ausdrücklich aus § 21 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 des Gesetzentwurfes (BR-Drs. 168/20, Seite 74).


AG Lübeck, 11.02.2022 - Az: 35 C 39/21 WEG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Super
Verifizierter Mandant