Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.026 Anfragen

Rückwirkende Änderung der Kostenverteilung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die rückwirkende Änderung der Kostenverteilung für ein bereits abgelaufenes Abrechnungsjahr verletzt den Grundsatz, dass ein Wohnungseigentümer grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die bis zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels angefallenen Kosten nach dem bis dahin geltenden (bisherigen) Schlüssel umgelegt werden (vgl. BGH, 09.07.010 - Az: V ZR 202/09). Danach darf in der Regel nicht in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume rückwirkend eingegriffen werden.

Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt.


AG Berlin-Mitte, 07.05.2025 - Az: 22 C 4/25 WEG

ECLI:DE:AGBEMI:2025:0507.22C4.25WEG.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant