Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.092 Anfragen
Wann muss ein konkreter Hinweis auf das erforderliche Lüftungsverhalten erfolgen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein konkreter Hinweis auf das erforderliche Lüftungsverhalten mag zwar dann erforderlich sein, wenn während eines bestehenden Mietverhältnisses die Bausubstanz, etwa durch den nachträglichen Einbau von Isolierglasfenstern, so verändert wird, dass auch ein verändertes Lüftungsverhalten der Bewohner erforderlich wird.
Eine entsprechende Hinweispflicht des Vermieters kann bei unveränderter Bausubstanz lediglich dann bejaht werden, wenn das Zusammenspiel der Bausubstanzen eine vom üblichen abweichendes Lüftungsverhalten erforderlich macht - wobei dann wiederum zu prüfen wäre, ob ein solches den Mietern überhaupt zumutbar wäre.
Erfordert die Wohnung bei Einzug jedoch kein außergewöhnliches Lüftungsverhalten, sondern lediglich eine Lüftung, die den üblicherweise in durchschnittlichen Wohnungen anzulegenden Maßstäben entspricht, so ist kein Hinweis auf das erforderliche Lüftungsverhalten erforderlich. Zwei- bis drei Mal tägliches Lüften bei weit offenen Fenstern bzw. Zuglüften, sind als normales, in Wohnräumen grundsätzlich zumutbares, erforderliches Lüftungsverhalten anzusehen.
AG Hannover, 31.08.2005 - Az: 565 C 15388/04
ECLI:DE:AGHANNO:2005:0831.565C15388.04.0A
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...