Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.861 Anfragen

Ist eine Betriebskostenabrechnung auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist möglich?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat der Vermieter über die erhaltenen Vorschüsse auf die Betriebskosten nicht innerhalb der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 BGB abgerechnet, so kann ein Mieter in diesem Fall nach Beendigung eines Mietverhältnisses regelmäßig die geleisteten Vorschüsse zurückverlangen, soweit er sie nicht im Wege eines Zurückbehaltungsrechts hat einbehalten können.

Der Rückforderungsanspruch ist indes ausgeschlossen, weil der Vermieter - wenn auch verspätet - abgerechnet hat und die angefallenen Kosten die Zahlungen der Mieter übersteigen.

Denn eine Abrechnung ist dem Vermieter im Rechtsstreit zur Verteidigung gegen den Rückforderungsanspruch auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist möglich. Insoweit handelt es sich bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen nicht um Nachforderungen im Sinne von § 556 Abs. 3 BGB.

Das Nichteinhalten der Abrechnungsfrist ist kein formeller Mangel, sondern schließt gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nur Nachforderungen über die vereinbarten Vorschüsse hinaus aus.


LG Berlin, 12.07.2016 - Az: 63 S 24/16

Patrizia KleinAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant