Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.605 Anfragen

Streit um die Grenzbepflanzung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 12 Abs. 2 S. 2 NRG darf eine Kirschlorbeerhecke, die in einem Abstand von 0,5 m zur Grundstücksgrenze gepflanzt worden ist, maximal eine Höhe von 1,80 m haben. Unerheblich ist, dass die Hecke bei einer derartigen Verkürzung auf 1,80 m nicht mehr überlebensfähig wäre. Die Hecke kann, anstatt sie von oben zu verkürzen, bei gleichbleibender Höhe in einen Abstand von 1 m zur gemeinsamen Grundstücksgrenze (bei einer Höhe von 2,30 m) versetzt werden, § 12 Abs. 1 und 2 NRG.

Die Zweige einer - maximal 1,80 m hohen - Kirschlorbeerhecke sind bis zur gemeinsamen Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, § 12 Abs. 1 und 3 NRG, so dass diese nicht mehr auf das Grundstück der Nachbarn ragen.


LG Baden-Baden, 13.02.2017 - Az: 1 S 10/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant