Aufklärungspflicht über gelegentliche Fahrstuhlgeräusche?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Vermieter ist für Geräusche durch einen Aufzug nicht - und schon gar nicht ungefragt - gegenüber einem möglichen Mieter aufklärungspflichtig, wenn der Vermieter davon ausgehen kann, dass es durch den Aufzug nur gelegentlich und in erheblichen zeitlichen Abständen zu Geräuschimmissionen in dem Schlafzimmer der Wohnung kommt.
AG Berlin-Mitte, 05.04.2017 - Az: 9 C 445/16
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller