Reinigungspumpe und Wärmepumpe müssen gedämmt werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Nachbar hat einen Anspruch darauf, dass geeignete Maßnahmen zur Abschottung der vorhandenen Pumpenanlage (Reinigungspumpe und Wärmepumpe) getroffen werden, um die von dieser ausgehenden, den Nachbarn beeinträchtigenden Lärmeinwirkungen zu verhindern, wenn die von der Pumpenanlage ausgehende Geräuschbeeinträchtigung den Nachbarn nicht nur unwesentlich in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt regelmäßig dann vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den Einwirkungen nicht überschritten werden.
AG Lüdinghausen, 17.05.2017 - Az: 12 C 222/15
ECLI:DE:AGLH:2017:0517.12C222.15.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!