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Lebenslanges schuldrechtliches Wohnrecht kann Mietvertrag sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Vereinbarung, dass ein lebenslanges schuldrechtliches Wohnrecht an einem Grundstück gegen Zahlung eines festen Betrages begründet wird, stellt einen Mietvertrag dar.

Es ist unerheblich, dass kein wiederkehrender Mietzinses für bestimmte Zeitabschnitte, sondern für ein lebenslanges Wohnrecht ein fester Betrag zu entrichten war (vgl. BGH, 05.11.1997 - Az: VIII ZR 55/97).


KG, 11.12.2017 - Az: 8 U 120/17

ECLI:DE:KG:2017:1211.8U120.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Erik, Oranienburg