Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Mieterhöhung: Miethöhe kann vom Vermieter nicht einseitig bestimmt werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.
Nach der gesetzlich nicht abdingbaren Vorschrift (§ 558a Abs. 5 BGB) ist ein Mieterhöhungsverlangen dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.

Zur Begründung kann gem. § 558a Abs. 2 BGB u. a. Bezug genommen werden auf einen Mietspiegel, ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen, wobei die Benennung von 3 Vergleichswohnungen genügt.

Diese gesetzliche Begründungspflicht für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete hat den Zweck, den Mieter erste Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu geben und während der Zustimmungsfrist des § 558b Abs. 1 BGB informiert darüber entscheiden zu können, ob er seine Zustimmung erteilt oder nicht.

Ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist bereits formell unwirksam, wenn der Vermieter schon gar nicht den Versuch unternimmt, den Mieter eine auf § 558 Abs. 2 BGB gestützte Begründung zu liefern. Einem solchen Mieterhöhungsverlangen kann der Mieter nicht - auch nicht konkludent - zustimmen.

Zwar kann der Mieter grundsätzlich ein formunwirksames Mieterhöhungsverlangen auch durch konkludente Zustimmungserklärung (etwa durch einmalige Zahlung der erhöhten Miete) annehmen, dies setzt aber regelmäßig voraus, dass das nach § 558a BGB unwirksame Erhöhungsverlangen in ein Angebot auf einvernehmliche Vertragsänderung umgedeutet werden kann.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Super

Verifizierter Mandant