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Mieterhöhung: Fahrradabstellplätze in einer Berliner Wohnsiedlung als wohnwerterhöhendes Merkmal

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein wohnwerterhöhendes Merkmal vor, wenn eine aus 242 Wohneinheiten bestehende Siedlung 115 Fahrradabstellplätze außerhalb des Gebäudes zur Verfügung stellt. Eine 1:1 Versorgung wird vom Mietspiegel nicht verlangt. Angesichts der vorhandenen Abstellplätze ist das wohnwerterhöhende Merkmal gegeben.


AG Berlin-Schöneberg, 24.09.2018 - Az: 5 C 53/18

ECLI:DE:AGBESB:2018:0924.5C53.18.04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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