Es liegt ein wohnwerterhöhendes Merkmal vor, wenn eine aus 242 Wohneinheiten bestehende Siedlung 115 Fahrradabstellplätze außerhalb des Gebäudes zur Verfügung stellt. Eine 1:1 Versorgung wird vom Mietspiegel nicht verlangt. Angesichts der vorhandenen Abstellplätze ist das wohnwerterhöhende Merkmal gegeben.
AG Berlin-Schöneberg, 24.09.2018 - Az: 5 C 53/18
ECLI:DE:AGBESB:2018:0924.5C53.18.04
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