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Mieterhöhung: Fahrradabstellplätze in einer Berliner Wohnsiedlung als wohnwerterhöhendes Merkmal
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.Es liegt ein wohnwerterhöhendes Merkmal vor, wenn eine aus 242 Wohneinheiten bestehende Siedlung 115 Fahrradabstellplätze außerhalb des Gebäudes zur Verfügung stellt. Eine 1:1 Versorgung wird vom
Mietspiegel nicht verlangt. Angesichts der vorhandenen Abstellplätze ist das wohnwerterhöhende Merkmal gegeben.
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Andreas Thiel, Waldbronn
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