Mieterhöhung: Fahrradabstellplätze in einer Berliner Wohnsiedlung als wohnwerterhöhendes Merkmal
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es liegt ein wohnwerterhöhendes Merkmal vor, wenn eine aus 242 Wohneinheiten bestehende Siedlung 115 Fahrradabstellplätze außerhalb des Gebäudes zur Verfügung stellt. Eine 1:1 Versorgung wird vom Mietspiegel nicht verlangt. Angesichts der vorhandenen Abstellplätze ist das wohnwerterhöhende Merkmal gegeben.
AG Berlin-Schöneberg, 24.09.2018 - Az: 5 C 53/18
ECLI:DE:AGBESB:2018:0924.5C53.18.04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...