Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.981 Anfragen

Nachzahlungsanspruch aus Betriebskostenabrechnung setzt korrekte Abrechnung voraus

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Darlegungs- und beweispflichtig für die Richtigkeit der Kostensätze ist der Vermieter. Hat der Mieter berechtigte Einwände gegen die geltend gemachten Heizkosten erhoben, so muss der Vermietzer diesen substantiiert entgegentreten.

Es ist Aufgabe des Vermieters, die auf den Mieter umzulegenden Kosten schlüssig darzulegen und nachzuweisen. Andernfalls hätte es ein Vermieter in der Hand, zunächst einfach nicht nachgewiesene und/oder belegbare Zahlen vorzutragen und/oder zu behaupten, um sich dann anschließend lediglich einen Abschlag von 15% anrechnen zu lassen. Dass dies dem Grundsatz einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung widerspricht, liegt auf der Hand.

Hat ein Mieter nach Überprüfung der ihm übersandten Betriebskostenabrechnung aufgrund konkreter Beanstandungen das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst errechnet und hierbei ein Guthaben ermittelt, kann er mit diesem Anspruch gegenüber Forderungen des Vermieters aufrechnen.

Solange der Vermieter seiner Vorlagepflicht der geforderten Belege nicht nachkommt, ist sein Nachzahlungsanspruch im Übrigen auch nicht fällig (BGH, 07.02.2018 - Az: VIII ZR 189/17).


LG Neubrandenburg, 19.10.2018 - Az: 1 S 41/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant