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Wohnraummiete in Berlin: Pkw-Parkplatz gegen Entgelt als wohnwerterhöhendes Merkmal?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das nach dem Berliner Mietspiegel 2017 wohnwerterhöhende Merkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“ ist nicht erfüllt, wenn der Vermieter einem Mieter gegen Zahlung einer monatlichen Miete einen Stellplatz zur Verfügung stellt.

Da für die Parkmöglichkeit ein weitergehendes Entgelt verlangt wird, ist der Stellplatz gerade nicht Gegenstand des vertraglichen Äquivalentes von Leistung und Gegenleistung.

Die Leistung, für die ein zusätzliches Entgelt vereinbart ist, bleibt daher bei der Bewertung der Gegenleistung, d.h. der ortsüblichen Miete unberücksichtigt.

Es ist jedem Mieter von Wohnraum möglich, sich einen Pkw-Stellplatz in der Umgebung der Wohnung zu mieten, nicht notwendig von seinem Wohnungsvermieter.


AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.11.2018 - Az: 2 C 74/18

ECLI:DE:AGBETK:2018:1121.2C74.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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