Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.026 Anfragen

Wohnraummiete in Berlin: Pkw-Parkplatz gegen Entgelt als wohnwerterhöhendes Merkmal?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das nach dem Berliner Mietspiegel 2017 wohnwerterhöhende Merkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“ ist nicht erfüllt, wenn der Vermieter einem Mieter gegen Zahlung einer monatlichen Miete einen Stellplatz zur Verfügung stellt.

Da für die Parkmöglichkeit ein weitergehendes Entgelt verlangt wird, ist der Stellplatz gerade nicht Gegenstand des vertraglichen Äquivalentes von Leistung und Gegenleistung.

Die Leistung, für die ein zusätzliches Entgelt vereinbart ist, bleibt daher bei der Bewertung der Gegenleistung, d.h. der ortsüblichen Miete unberücksichtigt.

Es ist jedem Mieter von Wohnraum möglich, sich einen Pkw-Stellplatz in der Umgebung der Wohnung zu mieten, nicht notwendig von seinem Wohnungsvermieter.


AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.11.2018 - Az: 2 C 74/18

ECLI:DE:AGBETK:2018:1121.2C74.18.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld