Die in einem Bebauungsplan festgesetzte Größe für einen Wintergarten für einen bestimmten Reihenmittelhaustyp gehört zu den Grundzügen der Planung.
Ein in seinen Ausmaßen in der maßgeblichen Umgebung beispielloser Wintergarten fügt sich nicht nach dem Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zulassung eines Vorhabens dieser Art hätte entsprechende Bezugsfälle und damit städtebauliche Spannungen zur Folge. Es besteht somit kein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung für den beantragten Wintergarten.
Ein in seinen Ausmaßen in der maßgeblichen Umgebung beispielloser Wintergarten fügt sich nicht nach dem Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zulassung eines Vorhabens dieser Art hätte entsprechende Bezugsfälle und damit städtebauliche Spannungen zur Folge. Es besteht somit kein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung für den beantragten Wintergarten.
VG München, 29.06.2022 - Az: M 9 K 19.371
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