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Eingruppierung in eine Altersklasse des Mietspiegels nach Modernisierungsarbeiten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Änderung der Baualtersklasse nach Modernisierungsarbeiten muss im Mieterhöhungsverlangen nachvollziehbar begründet werden.

Dafür genügt es zwar, wenn dem Mieter die Tatsachen mitgeteilt werden, die er benötigt, um die Berechtigung des Vermieterverlangens beurteilen zu können.

Enthält das Mieterhöhungsverlangen diese Tatsachen, so ist es formell ordnungsmäßig begründet. Fehlt es indessen hieran, so liegt kein ordnungsmäßiges Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 558a BGB vor.


AG Mönchengladbach-Rheydt, 01.07.2019 - Az: 11 C 74/17

ECLI:DE:AGMG2:2019:0701.11C74.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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