Betriebskosten: Anspruch auf Übersendung von Kopien
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Mieter hat vor Zahlung von Betriebskostennachzahlungen einen Anspruch auf Belegeinsicht.
Sofern der Mieter mittlerweile weit entfernt wohnt (vorliegend war der Mieter von Rheine nach Berlin gezogen, die Entfernung betrug somit mehr als 450 km), besteht an Anspruch auf Zusendung an den Wohnsitz.
Übersendet der Vermieter keine Belege, besteht auch kein Zahlungsanspruch. Bis zum Nachweis der entsprechenden Kosten durch Übersendung der Belege steht dem (ehemaligen) Mieter ein Zurückbehaltungsrecht zu.
AG Rheine, 13.12.2022 - Az: 10 C 156/22
ECLI:DE:AGST3:2022:1213.10C156.22.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...