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Betriebskosten: Anspruch auf Übersendung von Kopien

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter hat vor Zahlung von Betriebskostennachzahlungen einen Anspruch auf Belegeinsicht.

Sofern der Mieter mittlerweile weit entfernt wohnt (vorliegend war der Mieter von Rheine nach Berlin gezogen, die Entfernung betrug somit mehr als 450 km), besteht an Anspruch auf Zusendung an den Wohnsitz.

Übersendet der Vermieter keine Belege, besteht auch kein Zahlungsanspruch. Bis zum Nachweis der entsprechenden Kosten durch Übersendung der Belege steht dem (ehemaligen) Mieter ein Zurückbehaltungsrecht zu.


AG Rheine, 13.12.2022 - Az: 10 C 156/22

ECLI:DE:AGST3:2022:1213.10C156.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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