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Zahlungsverzug rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Ein Wohnungsmieter kann gegenüber der Kündigung nicht erfolgreich einwenden, er sei aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos geworden und habe vom Arbeitsamt erst später Geld erhalten. Das für einen Zahlungsverzug erforderliche Verschulden kann dadurch nicht ausgeräumt werden. Denn der Schuldner hat grundsätzlich für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen.


AG Düsseldorf, 06.06.2019 - Az: 50 C 6/19

ECLI:DE:AGD:2019:0606.50C6.19.00

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