Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.660 Anfragen

Zahlungsverzug rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Ein Wohnungsmieter kann gegenüber der Kündigung nicht erfolgreich einwenden, er sei aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos geworden und habe vom Arbeitsamt erst später Geld erhalten. Das für einen Zahlungsverzug erforderliche Verschulden kann dadurch nicht ausgeräumt werden. Denn der Schuldner hat grundsätzlich für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen.


AG Düsseldorf, 06.06.2019 - Az: 50 C 6/19

ECLI:DE:AGD:2019:0606.50C6.19.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.660 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn