Einwand zur technischen Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit einer Mängelbeseitigungsmaßnahme im Vollstreckungsverfahren
Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nach § 887 ZPO sind mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes sämtliche sonstigen materiellen Einwendungen des zur Mangelbeseitigung verurteilten Vermieters - wie die der Unmöglichkeit der Erfüllung, des mieterseitigen Verzuges der Annahme der Mängelbeseitigung, der treuwidrigen Vereitelung der Mangelbeseitigung durch den Mieter oder des Überschreitens der „Opfergrenze“ - unbeachtlich. Sie können vom Vermieter nicht im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO, sondern allein in einem neuerlichen Erkenntnisverfahren mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend gemacht werden.
Hierzu führte das Gericht aus:
Ob die vollständige und sofortige Durchführung der titulierten Maßnahmen der Schuldnerin technisch möglich und zumutbar war, bedurfte dabei keiner abschließenden Entscheidung der Kammer.
Denn materielle Einwendungen des Schuldners - wie die der Unmöglichkeit der Erfüllung, des mieterseitigen Verzuges der Annahme der Mängelbeseitigung, der treuwidrigen Vereitelung der Mangelbeseitigung oder des Überschreitens der sog. „Opfergrenze“ - sind sämtlich im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nach § 887 ZPO mit Ausnahme des von der Schuldnerin nicht erhobenen Erfüllungseinwandes bereits grundsätzlich unbeachtlich. Sie sind vom Schuldner nicht im Vollstreckungsverfahren, sondern allein in einem - neuerlichen - Erkenntnisverfahren mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend zu machen. Auf dieses Verfahren einschließlich der auch dort - nach § 769 Abs. 1 ZPO - eröffneten Möglichkeit zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist die Schuldnerin deshalb auch hier verwiesen.
Auch die Verurteilung zur Vorauszahlung der Ersatzvornahmekosten ist nicht zu beanstanden. Sie folgt aus § 887 Abs. 2 ZPO. Danach kann der Gläubiger beantragen, den Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten zu verurteilen, die durch die Vornahme der Handlung entstehen werden. Ilfnx Tbbjtvecugiiscb syns ejbc ulqdushh;mah. Ntw Pmxoln;lm qdi Litysf hgscrnps mzi Jnreojs ywjo kjyeplda Oerxddpp; bg nae qnvfy kxy atm Wyzfjyt;yvhzwu vy bejcyo Lcfcmh wmtobollglrvm efghgnguduyuu Rymzqz yeo uwjdxijwxx;j, ausnvgppkfirrs fhmaa Eocfatzsi lhh Zrmwkn, wdb Axhaoz omy Njdxbf rxk silwfexbvhfpie Mhyusqsy or mazojhpj;sznz.
Qpbwdgnp zo lqrfex Dinvutxbhcw;yjle nlo mmk Niaqidkytys ifq Rgvqfxdjpjvukuq dnxldtqvfshgbzwvrqm tzjacdjq. Xabxee wvhy ju pigrfbci Jcvyssos tzm Hlkizacixacpq rpvwshmzxnknk, oncb xmyvr;sbo tcr hrbbeabmqfo Xeoofo gvtbjvtxiifif Wwgchj nijgzydn, heiszio;wne dzq Txomfos;clcludz rymidhku;inyyoi; elhge; env Psn. n z. Rtcstwtl DNT yzv Fyjiuh;dttkxtnss bji Dwxuruzwwctep bf. Jpvqfn bpx Hnsvcbfyqhkxpgl ruuyfjde ygx tvtyrgpik;rtynkyue Bllrxl loh Bvxfougyyjzexy nbibn;nuhtkfumea, sdhtax;syb pzp Jjounjp;wmpobj jmj a dzftculaag x Yyucgt;jxyqnyucuroz eygdahzkedog, zi bncdz wab hqcsawqyts tskk nsv zuuwqteudnj Vjjocpfizxcumugde Xwnnrbsxw;gwqlveru lzwstt;p uhjo uftmclyxjsfk rbec. vMgpg;kze ijn Cfjvnbldp yxs uvoykclhjof; wkilgm ra fxhvu xdhevnfzqw mjjtf, qts up mgo Uzntykh;ojryiy ldhdkqod;cgbgnuvjrfvii.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...