Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.286 Anfragen

Duldungspflicht für ein Überfahren durch Grundstücksmieter zum Zwecke des Parkens auf dem begünstigten Grundstück?

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein Hausgrundstück kann auch dann ordnungsgemäß im Sinne des § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt werden, wenn Pkw nicht auf dem Grundstück, sondern in der Nähe auf der Straße abgestellt werden können.

Der Eigentümer des mit dem Notwegerecht belasteten Grundstücks muss Überfahrten der Grundstücksmieter zum Zwecke des Parkens auf dem begünstigten Grundstück nicht dulden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 917 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung einer erforderlichen Verbindung dulden, wenn einem Grundstück die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege fehlt.

Die Voraussetzungen eines Notwegerechts liegen vor.

Das Grundstück der Beklagten ist nicht mit einer öffentlichen Straße verbunden. Für die ordnungsgemäße Benutzung ist es erforderlich, das Grundstück zu Fuß oder mit Fahrzeugen erreichen zu können. Es kann nämlich erforderlich sein, dass Personen oder schwere Gegenstände dort hingebracht werden müssen. Auch müssen beispielsweise Handwerkerfahrzeuge auf das Grundstück gelangen können, um das Haus instandzuhalten.

Nicht für die ordnungsgemäße Nutzung eines Grundstücks erforderlich ist indessen, dort Autos längere Zeit abzustellen, wenn diese vor dem Grundstück oder in seiner Nähe auf der Straße abgestellt werden können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Schleswig, 28.01.2021 - Az: 11 U 91/20

ECLI:DE:OLGSH:2021:0128.11U91.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant