Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Dürfen Mieter ein Notstromaggregat auf dem Balkon betreiben?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei dem zeitweisen Betrieb eines Notstromaggregates auf dem Balkon um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietverhältnis handelt, bedarf es diesbezüglich einer Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 S. 1 BGB.

Eine Ausnahme von der Erforderlichkeit einer Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 S. 2 BGB ist nicht ersichtlich.

Ein Grund zur fristlosen Kündigung aufgrund des unbefugten Betreibens des Notstromaggregats auf dem Balkon besteht somit nicht.

Eine Erheblichkeit lässt sich aus diesem Verhalten nicht ohne Weiteres ableiten, so dass es einer Darlegung der besonderen Schwere bedarf, wenn darauf eine Kündigung gem. § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB gestützt werden soll.


AG Berlin-Wedding, 22.06.2022 - Az: 7 C 92/22


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant