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Hat der Mieter einen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien für die Betriebskostenabrechnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung (BGH, 13.04.2010 - Az: VIII ZR 80/09).

Etwas anderes gilt nur im Ausnahmefall, etwa wenn eine Belegeinsicht vor Ort für den Mieter unzumutbar ist. Insbesondere kann die Nichtreaktion nicht als Verweigerung der Einsichtgewährung verstanden werden. Bloßem Schweigen kommt grundsätzlich kein Erklärungswert zu.


AG Steinfurt, 28.01.2020 - Az: 21 C 678/19

ECLI:DE:AGST1:2020:0128.21C678.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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