Die Kürzung einer Hecke von ca. 4 m auf 2,50 m, stellt lediglich einen intensiven Pflegeschnitt der Hecke dar. Auch wenn eine Hecke besonders stark zurückgeschnitten wird, handelt es sich noch um eine allgemein übliche Gartenpflege und nicht um eine darüber hinausgehende Maßnahme, deren Kosten nicht umlegungsfähig wären. Die Kosten des Heckenzuschnitts sind daher umlagefähig.
AG Steinfurt, 23.11.2006 - Az: 4 C 543/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


