Die Kürzung einer Hecke von ca. 4 m auf 2,50 m, stellt lediglich einen intensiven Pflegeschnitt der Hecke dar. Auch wenn eine Hecke besonders stark zurückgeschnitten wird, handelt es sich noch um eine allgemein übliche Gartenpflege und nicht um eine darüber hinausgehende Maßnahme, deren Kosten nicht umlegungsfähig wären. Die Kosten des Heckenzuschnitts sind daher umlagefähig.
AG Steinfurt, 23.11.2006 - Az: 4 C 543/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


