Die Kürzung einer Hecke von ca. 4 m auf 2,50 m, stellt lediglich einen intensiven Pflegeschnitt der Hecke dar. Auch wenn eine Hecke besonders stark zurückgeschnitten wird, handelt es sich noch um eine allgemein übliche Gartenpflege und nicht um eine darüber hinausgehende Maßnahme, deren Kosten nicht umlegungsfähig wären. Die Kosten des Heckenzuschnitts sind daher umlagefähig.
AG Steinfurt, 23.11.2006 - Az: 4 C 543/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.