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Hat der Mieter einen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien für die Betriebskostenabrechnung?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenDer Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur
Betriebskostenabrechnung (BGH, 13.04.2010 - Az: VIII ZR 80/09).
Etwas anderes gilt nur im Ausnahmefall, etwa wenn eine Belegeinsicht vor Ort für den Mieter unzumutbar ist. Insbesondere kann die Nichtreaktion nicht als Verweigerung der Einsichtgewährung verstanden werden. Bloßem Schweigen kommt grundsätzlich kein Erklärungswert zu.
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