Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.606 Anfragen

Standheizungen in der Tiefgarage verboten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Beschluss, durch den die Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage verboten wird, ist eine Benutzungsregelung i.S.v. § 19 I WEG und daher von Beschlusskompetenz gedeckt.

Ein pauschales Verbot der Benutzung von Standheizungen verstößt aber gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, weil es zu weitgehend und damit ermessensfehlerhaft ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die im Rahmen dieses Bestimmungszwecks eröffnete individuelle Handlungsfreiheit darf durch eine Gebrauchsregelung nur so weit eingeschränkt werden, wie dies zur Erreichung des geordneten und störungsfreien Zusammenlebens und zur Wahrung des Hausfriedens erforderlich ist.

Gemessen daran ist das getroffene Schlechthin-Verbot der Benutzung von Standheizungen zu weitgehend und damit ermessensfehlerhaft. Denn es fehlt bereits an einem schützenswerten Interesse der Eigentümer, soweit der Beschluss auch die Nutzung elektrischer Standheizungen untersagt.

Es ist nicht erkennbar, inwieweit deren Betrieb andere Eigentümer beeinträchtigen und damit im Rahmen des allgemeinen Rücksichtnahmegebots zu unterlassen sein sollte. Diese stoßen lokal keine Schadstoffe aus. Ihr Betrieb in der Tiefgarage berührt die Interessen der übrigen Eigentümer nicht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Hamburg-Altona, 09.11.2021 - Az: 303 a C 7/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant