Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.645 Anfragen

Jahresabrechnung umfasst auch die Heiz- und Warmwasserkosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat gemäß § 28 Abs. 3 WEG a.F. nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aller tatsächlich in dem abzurechnenden Jahr erzielten Einnahmen und getätigten Ausgaben zu erstellen.

Die Darstellung der Jahresabrechnung muss die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind.

Demgemäß sind nur die tatsächlichen, im Kalenderjahr eingegangenen Gesamteinnahmen und die tatsächlich geleisteten Gesamtausgaben unabhängig von ihrer materiell-rechtlichen Berechtigung zu erfassen und gegenüberzustellen.

Zu- und Abflüsse, die in einem anderen Kalenderjahr erfolgen, aber dem gegenständlichen Abrechnungsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können (sog. Rechnungsabgrenzungsposten), sind nicht in die Gesamtabrechnung aufzunehmen. Denn anders als eine Bilanz hat die Jahresabrechnung nicht die Funktion, einen unternehmerischen Erfolg zu vermitteln.

Das gilt ausnahmslos auch für die Heiz- und Warmwasserkosten.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Rostock, 02.12.2020 - Az: 1 S 54/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr freundlich, kompetent und schnell. Ich bin sehr zufrieden, vielen Dank !
Markarjan , Wegberg
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant