Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 394.089 Anfragen

Verwalter muss auch fehlerhafte Beschlüsse der WEG umsetzen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Verwalter ist das Vollzugsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die primäre Aufgabe des Verwalters. Dies gilt auch für etwaige fehlerhafte Beschlüsse.

Da § 23 Abs. 4 S. 2 WEG dem Vollzugsinteresse den Vorrang einräumt, sind auch etwaige fehlerhafte Beschlüsse grundsätzlich vom Verwalter umzusetzen.


AG Wiesbaden, 25.05.2020 - Az: 92 C 803/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.089 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant