Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.773 Anfragen

Rüge einer formell nicht ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Für den Beginn der Frist des § 556 Abs. 3 BGB kommt es darauf an, ob die Nebenkostenabrechnung formal ordnungsgemäß ist.

Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, die eine Zusammenstellung der Gesamtkosten enthält sowie die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen; sie muss ferner gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein.

Wurde im Mietvertrag zwischen den Parteien vereinbart, dass der von der Hausverwaltung praktizierte Kostenschlüssel gilt, so sind dann die Abrechnungen der Hausverwaltung auch beizufügen, um die für sich alleine nicht verständliche Nebenkostenabrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar zu machen.

Davon geht auch der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 11.08.2010 - Az: VIII ZR 45/10 - aus, in welchem er ausführt, dass Erläuterungen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung - vor Ablauf der Abrechnungsfrist erteilt - zu berücksichtigen sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Frankfurt/Main, 07.01.2011 - Az: 2-11 S 277/10

ECLI:DE:LGFFM:2011:0107.2.11S277.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg