Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.704 Anfragen

Zweitwohnungsnutzung und das Wohnraumzweckentfremdungsrecht

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Wohnraumzweckentfremdungsrecht erlaubt weder eine öffentliche Wohnraumbewirtschaftung noch eine Prüfung der Angemessenheit des Umfangs einer Wohnnutzung.

Auch das Zweitwohnen erfüllt den Tatbestand des Wohnens.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Zweckentfremdungsverbot soll nur eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung verhindern, die bei einer Wohnung, die vom Eigentümer selbst genutzt wird, nicht zu besorgen ist.

Die Verfügungsbefugnis des Grund- und Wohnungseigentümers bleibt grundsätzlich unangetastet, soweit nicht nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers überwiegende Gemeinwohlbelange eine andere Beurteilung und Regelung unabweisbar gebieten.

Das Zweckentfremdungsrecht erschöpft sich im „Bestandsschutz von Wohnraum“, es erfolgt also keine öffentlich-rechtliche Wohnraumbewirtschaftung.

Eine (Wohnraum-) Gemeinwirtschaft dergestalt, dass dem Wohnungseigentümer das Eigentum an der Wohnung zwar formal belassen wird, der dominierende Einfluss auf die Nutzung des Eigentums aber (faktisch) der öffentlichen Hand übertragen und dadurch die Privatnützigkeit des Eigentums ganz oder jedenfalls weithin aufgehoben wird, bedarf einer gesetzlichen Grundlage unter Beachtung der besonderen Voraussetzungen des Art. 15 GG.

Derartiges kann auf dem Weg lediglich verwaltungsexekutiven Handelns jedenfalls nicht erreicht werden.


VGH Bayern, 23.03.2022 - Az: 12 CS 22.182

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.704 Beratungsanfragen

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!

H.Bodenhöfer , Dillenburg